Praxisbeispiel | Sozialraumorientierte Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für unter 18-jährige – inklusive systemische Hilfen in Nordfriesland

Sozialraumorientierte Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für unter 18-jährige – inklusive systemische Hilfen in Nordfriesland

Begleitete Elternschaft

Die „große Lösung“ im Kreis Nordfriesland – Zusammenführung der Hilfen nach dem SGB VIII und SGB XII für behinderte Kinder und Jugendliche

Der Kreis Nordfriesland ist als nördlichster Landkreis Deutschlands in Schleswig-Holstein mit zirka 165.000 Einwohnern und mit zirka 81 Einwohnern je km² ländlich strukturiert. Er ist örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII und vollständig für die Eingliederungshilfe zuständig als örtlicher Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die „große Lösung“ wird im Kreis als Weiterentwicklung der systemischen sozialraumorientierten Umsetzung der Sozialgesetzbücher seit 2007 umgesetzt.

Auf die Haltung kommt es an …

Die Einführung der „großen Lösung“ basiert auf den Grundhaltungen für die Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für unter 18-jährige des Kreises Nordfriesland:

  • In Nordfriesland gibt es keine schwierigen Kinder. Es gibt nur Kinder, die in schwierigen Rahmenbedingungen aufwachsen. Die Maxime ist, dass alle Kinder in Sinne der Inklusion am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
  • Fokus bilden die Stärken und Ressourcen der Kinder,  Jugendlichen und Familien. Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für unter 18-jährige ist es, diese zu aktivieren und im Sinne der Betroffenen sichtbar und nutzbar zu machen.
  • Wille und Ziele der Eltern, Kinder und Jugendlichen sind die Handlungsmaxime; die Hilfeempfänger sind Co-Produzenten ihrer Hilfe und erleben Selbstwirksamkeit.
  • Eigene Wert- oder Lebensvorstellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim öffentlichen oder beim freien Träger sind nicht entscheidend für die Hilfegestaltung; es gelten die Vorstellungen der Familien.
  • Die Ressourcen des Lebensumfeldes und des Sozialraumes, insbesondere der Regeleinrichtungen, sind vor den Ressourcen der Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe für unter 18-jährige zu nutzen (Familie, Nachbarn, Kindergärten, Schule, Vereine, Schlüsselpersonen etc.).
  • Kinder entwickeln sich am Besten, wenn
  • sie sich wohl fühlen, also sich geliebt, geachtet, sicher und sich vor allem als einzigartiges Individuum fühlen,
  • sie sich angenommen fühlen, also in Gruppen sein können, in denen Interaktion erfolgt,
  • sie Begeisterung und Neugier beim Lernen entdecken dürfen und das Erlernte dabei eine „Bedeutung“ und einen „Sinn“ hat, also wichtig für die Kinder ist,
  • sie sich bewegen, spielen, tanzen, singen können,
  • ihnen Freiraum für Selbstorganisation, also keine „Überbehütung“ und „Überfürsorglichkeit“, gegeben wird und
  • ihnen die für die sie notwendige Zeit für ihre eigene persönliche Entwicklung ohne Druck gegeben wird - Erwartungsdruck bei Kindern ist hinderlich für die Entwicklung.
  • Der Impuls, sich mit Neuem zu befassen, muss vom Kind ausgehen, damit Lernen nachhaltig gelingen kann. Kinder lernen dabei im von ihnen gestalteten, also wirklich freien Spiel mit anderen Kindern aller Altersgruppen am meisten.
  • Gruppeninteraktionen, wie auch die Bewältigung unseres normalen Alltags, der für Kinder ein hohes Maß an Komplexität aufweist, sind das beste Lernangebot. In einer gemischten Gruppe gehen spielende, interagierende Kinder intuitiv genau an ihre jeweiligen Leistungsgrenzen und werden nicht über- oder unterfordert, wie es in Kursen oft der Fall ist.[1]
  • Ziel ist es, eine inklusive nordfriesische Gesellschaft zu erreichen und die eigenen Aktivitäten darauf auszurichten.

Dabei werden Familien als ganzheitliche Systeme betrachtet, in denen die Bedarfe, Ressourcen und Potentiale gesetzesübergreifend und systemisch unter Einbeziehung des (Lebens-)Umfeldes im Blick sind. Dies gelingt nur dann, wenn statt Grenzen Kooperationen und Zusammenarbeitsformen im Fokus sind.

Wie kann eine Organisation erfolgen?

Der Kreis Nordfriesland führt seit dem Jahr 2002 in der Jugendhilfe sozialraumorientierte und budgetierte Hilfen mit fünf definierten Sozialräumen und Sozialraumträgern durch.

Ziel bei Einführung war es,

  • flexible und maßgeschneiderte Hilfen an den Zielen der Betroffenen durchzuführen und nicht „versäult“ in Maßnahmen anhand der Paragraphen zu steuern,
  • ressourcen- und lösungsorientiert  sowie systemisch unter Einbeziehung der Lebenswelt tätig zu sein und
  • Steuerungssysteme zu installieren, in denen fachliche Ansätze von einem Finanzsystem unterstützt werden.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung hat der Kreis Nordfriesland im Jahr 2007 die Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für unter 18-jährige unter der Organisationseinheit des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung organisatorisch und systemisch zusammengeführt.

Innerhalb des Fachbereichs wurde für jeden der fünf Sozialräume je eine regionale Abteilung gebildet, in der alle Fachpersonen für die jeweiligen Leistungen der Hilfen zur Erziehung  und die Eingliederungshilfen für seelisch (§35a SGB VIII), körperlich und geistig behinderte (§53 SGB XII) Kinder und Jugendliche zuständig sind und zusammenarbeiten.

Jede dieser Abteilungen ist innerhalb des jeweiligen Sozialraums für alle Bereiche unter einer zuständigkeitsübergreifenden Leitung zuständig. Zuständigkeitsstreitereien zwischen der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für unter 18-jährige sind damit ausgeschlossen.

Es gibt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Hilfeplanung, die sowohl für Hilfen nach dem SGB VIII als auch Hilfen nach dem SGB XII verantwortlich sind, also gesetzesübergreifend zuständig sind.

Für die jeweiligen Einzelfallhilfen gibt es derzeit (noch) entsprechende Unterteams (SGB VIII und SGB XII), die jedoch Schnittstellenfälle gemeinsam besprechen und auch bereichsübergreifende Hilfen und gemeinsame Projekte entwickeln und umsetzen.

Der Zusammenführungsprozess wurde durch gemeinsame Entwicklungsprozesse, Teamentwicklungen, gemeinsame Fortbildungen und externe Begleitungen befördert, in deren Verlauf sich die Dienste der Eingliederungshilfe für unter 18-jährige von den Erfolgen einer systemisch-familienorientierten Arbeitsweise überzeugt haben.

In Nordfriesland hat sich der öffentliche Träger bei den Umstrukturierungen u.a. spezifische Kompetenz „eingekauft“, zum Teil durch die Übernahme von Fachpersonen von freien Trägern. Die wesentliche Qualifizierung erfolgte jedoch nicht primär durch gezielte Weiterbildungen der Fachpersonen in den Behörden, sondern durch systematischen Austausch zwischen Praxis und Verwaltung, der große gegenseitige Lernpotentiale beinhaltet.

Die gemeinsame Teamentwicklungen und Fortbildungen zur Entwicklung einer gemeinsamen systemischen Haltung, aber auch zum Austausch der unterschiedlichen fachlichen Qualifikationen, finden auch weiterhin statt und werden durch ein fortlaufendes „training on the job“ unterstützt.

Seit dem Jahr 2013 wird auch die Eingliederungshilfe für Erwachsene in Form einer Sozialraumorientierung umgesetzt, diesbezüglich bestehen bereits zahlreiche Kooperationen und gemeinsame Projekte(-ideen) und sind Abläufe insbesondere für Übergänge vereinbart.

Wie erfolgt die Finanzierung in Nordfriesland?

Die Finanzierung aller Einzelfälle, aber auch der fallunspezifischen und fallübergreifenden Hilfen erfolgt über regionale Sozialraumbudgets, die gemeinsam durch die öffentlichen und freien Träger  für die Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für unter 18-jährige gesteuert werden. Die Budgets werden den Regionalteams verantwortlich zur Verfügung gestellt, innerhalb der Budgets kann „frei gewirtschaftet“ werden. Neben Einzelmaßnahmen können somit (präventive) Projekte installiert oder Regelinstitutionen unterstützt werden.

Die Abrechnung erfolgt über ein transparentes Modell in Form von Ist-Kosten-Abrechnungen. Werden die Jahresbudgets nicht ausgeschöpft, werden Überschüsse teilweise den freien Trägern als „Gewinn“ für die Weiterentwicklung des Sozialraumes ausgezahlt. Falls die Budgets nicht ausreichen sollten, können sie über Nachverhandlungen bei zuvor festgelegten Kriterien aufgestockt werden.

Nachdem Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für unter 18-jährige vor Einführung der Budgetierung jährliche Steigerungsraten der Kosten von 10 % bis 15 % ausgewiesen hatten, kam es mit der Einführung der Budgets zu maßgeschneiderten und flexiblen Hilfen im Sinne der Ziele der Familien, zu einer Effektivierung von Schnittstellen und Leistungsabsprachen, die dazu führten, dass sich die Budgetentwicklung deutlich positiver entwickelt hat und in der Jugendhilfe zu einer jährlichen Kostensteigerung von durchschnittlich 1 % und in der Eingliederungshilfe für unter 18-jährige zu einer Stagnation der Kostenentwicklung geführt hat.

Vor ihrer Einführung ist der Kreis Nordfriesland im Bereich Jugendhilfe der teuerste Kreis in Schleswig-Holstein gewesen, inzwischen ist er am drittgünstigsten hinter zwei Kreisen im Hamburger Umland, deren Arbeitslosigkeit deutlich geringer ist.

In der Budgetsteuerung ist die Systematik enthalten, dass die freien Träger an der Lösung von Problemen und nicht (z.B. über Fachleistungsstunden oder Tagessätze) an den Problemen Geld verdienen sollen. Wenn daher durch effektive Vorsorge weniger Fälle zu betreuen sind, können die Leistungsanbieter ihre Gelder in weitere präventive Angebote (fallunspezifische Arbeit) umstrukturieren, die Stellen werden dadurch nicht gefährdet. Gleichzeitig ermöglicht das System eine sehr frühe, niedrigschwellige und präventive Arbeit. Würde diese nicht erfolgen, müssten die Versäumnisse über die Folgekosten der späteren Jugendhilfe oder anderen Sozialsystemen in höherem Maße aufgefangen werden.

Wie funktioniert das Hilfeplanverfahren?

Die Hilfeplanung erfolgt ressourcenorientiert an den Willen und Zielen der Betroffenen sowie in der Eingliederungshilfe parallel an den Förderschwerpunkten. Die Planung erfolgt gemeinsam zwischen öffentlichem und freiem Träger und beinhalten Leistungen in den Familien ebenso wie Leistungen in den Regeleinrichtungen.

Die Bedarfsermittlung erfolgt mittels eines standardisierten und gemeinsam von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für unter 18-jährige erarbeiteten Hilfeplanverfahrens, das fortlaufend mit externer Unterstützung weiterentwickelt und evaluiert wird.

Dabei werden alle Einzelmaßnahmen als auch Projekte alle sechs Monate in den Regionalteams im Rahmen einer Wiedervorlage hinsichtlich der Ziele, Zielerreichung, Effektivität und Nachhaltigkeit überprüft.

Im Fokus stehen – gemeinsam neben den Förderschwerpunkten – Wille und Ziele der Kinder, Jugendlichen und Familie, damit eine Teilhabe im Leben an der Gemeinschaft systemisch erörtert und mit fachlichen Empfehlungen versehen wird. Dabei haben die Erfahrungen gezeigt, dass nachhaltige Hilfen für die Eingliederung in die Gesellschaft nur in Zusammenarbeit mit den Familien und den weiteren Umfeldressourcen nachhaltig erfolgreich sind und eine alleinige Förderung außerhalb der Familie und der Umfeldressourcen nur selten nachhaltig wirkt.

Nach der Hilfeplanung wird ein Kontrakt mit den Eltern geschlossen. Im Mittelpunkt steht die Elternsicht als Experten, die über Hilfeangebote auf Basis der fachlichen Empfehlungen selbst entscheiden.

Auch die Eingliederungshilfe für unter 18-jährige sieht mittlerweile ihren Arbeitsauftrag nicht mehr nur bei „ihren“ Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung, sondern in der Ressourcenstärkung aller. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dadurch mehr gesellschaftliche und professionelle Ressourcen zur Verfügung stehen als zuvor. So bilden z.B. freie Träger inzwischen Übungsleiter für Sportvereine aus, die allen Kindern zur Verfügung stehen. Dadurch werde auch deren ehrenamtliches Engagement bei zurückgehenden Kinderzahlen gestärkt, was wiederum mehr Kinder anlockt.

Zugleich sind gemeinsame Projekte mit Regeleinrichtungen entstanden, in denen „Pool-Modelle“ ohne die Notwendigkeit der konkreten Benennung von Einzelfällen für die Schulintegration entwickelt worden sind, die gemeinsam mit Finanzen aus den Bereichen der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für unter 18-jährige und dem Bereich der Schule umgesetzt werden.

Aus Sicht des Kreises Nordfriesland bilden die gesetzlichen Leistungskataloge aus dem SGB VIII und SGB XII bereits jetzt die Möglichkeiten einer systemischen, auf Teilhabe konzentrierten Planung. Die gesetzliche Zusammenführung würde allerdings einige „Hürden“ nehmen und unterschiedliche Rahmenbedingungen (z.B. die „Wesentlichkeit“ einer Behinderung, systemischer Blick über den Einzelfall hinaus etc.) vereinheitlichen und Schnittstellen zusammenführen.

Was bedeutet das (noch) für die Verwaltung?

Verändert hat sich, dass die Verwaltung im Kreis Nordfriesland umfassend am Hilfeplanprozess (auch mit eigenen Ideen) beteiligt ist und nunmehr eine fachlich qualifizierte Begleitung durch die Hilfeplanung erhalten hat.

Auch wenn alle Leistungen in einem Hilfeplan zusammen erörtert und zusammengeführt werden, muss formal in den Bescheiden für die Eltern noch zwischen Hilfen nach SGB VIII und SGB XII getrennt werden, um Rechtsklarheit zu erhalten. Dies bedeutet derzeit noch zwei Bescheide, die den Eltern einzeln erläutert werden müssen.

Wie erfolgt die Steuerung?

Die Steuerung kann nach den vorliegenden Erfahrungen des Kreises Nordfriesland am besten über Arbeitsqualität, Geld und Spaß an der Arbeit erfolgen. Wirklich steuern können insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die „an der Basis“ arbeiten – die Leitungen sind verantwortlich, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür Rahmenbedingungen zu geben und zu kontrollieren. Für die verschiedenen Ebenen der Leitungen und Mitarbeitern wurden Gremien errichtet, die fortlaufend die Weiterentwicklung der sozialräumlichen Arbeit erörtern, evaluieren und mit Vereinbarungen versehen.

Die Steuerung über die Finanzen erfolgt über ein differenziertes Fach- und Finanzcontrollingkonzept, das Elemente der Finanzverantwortung der Regionalteams, Standards in den Prozessen und Abrechnungen und leistungsfördernde Elemente enthält. Die Budgetlogik führt dazu, dass präventive Arbeit nachhaltig durch eine Budgeteinhaltung belohnt wird und zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen in den Sozialräumen und Selbsthilfepotentialen führt.

Für die Arbeitsqualität wurden Standards und Prozesse entwickelt und finden fortlaufend - gemeinsame – Teamentwicklungen und Fortbildungen von öffentlichen und freien Trägern sowie externe Begleitungen und Evaluationen  statt, die sich insbesondere mit den Haltungen auseinandersetzen.

Der Spaß an der Arbeit wird insbesondere über den Gestaltungsspielraum, die Teamarbeit, die  gemeinsame Erfolge und die Rückmeldungen von anderen Jugend- und Sozialämtern rückgemeldet.

Fazit

Der Kreis Nordfriesland hat in den letzten fünf Jahren erfahren dürfen, dass bereits mit den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen „große Lösungen“ im Sinne der Familien, Kinder- und Jugendlichen möglich sind und dabei zahlreiche positive systemische Wirkungen entstehen.

Bestärkt wird die Ausrichtung mit der Rückmeldung der Kinder, Jugendlichen und Familien, die ihre Zufriedenheit mit dem Hilfesystem in Nordfriesland insbesondere aufgrund der hohe Partizipation im Verfahren und der Orientierung am eigenen Willen und den eigenen Zielen reflektieren.

Optimierungspotentiale bestehen allerdings noch in einer gemeinsamen und transparenten gesetzliche Grundlage, die gleiche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen gewährleistet und auch das Entwickeln einer gemeinsamen Haltung befördert.

Die Finanzstrukturen sollten in einer Hand zusammengeführt werden. Hierbei bietet sich die kommunale Ebene an, da über eine eigene finanzielle Motivation wirkungsvolle Veränderungsprozesse (z.B. durch bessere Prävention) mit kreativen Spielräumen engagierter umgesetzt werden als durch eine Umsetzung landesweiter Vorgaben ohne eigene Verantwortung.


[1] „Schluss mit dem Frühförderwahn“, Neue Zürcher Zeitung, 5.12.2011

 

 

Daniel Thomsen

Kreis Nordfriesland

Leiter des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung

Marktstraße 6, 25813 Husum

Telefon: 04841-67135

E-Mail: Daniel.thomsen@nordfriesland.de

Es werden mehr Kinder, Jugendlichen und Familien niedrigschwellig erreicht, die Zusammenarbeit mit den Trägern wurde verbessert und die Ressourcen werden effizienter eingesetzt.

Region
Kreis Nordfriesland
Bundesland
Schleswig-Holstein
Laufzeit
12.2019
Stand der Informationen
25.04.2023