Praxisbeispiel | Modellprojekt "Inklusion in der Jugendförderung"

Modellprojekt "Inklusion in der Jugendförderung"

Modellprojekt "Inklusion in der Jugendförderung"

Mit Förderung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen führten die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe von September 2013 bis Dezember 2015 das Modellprojekt "Inklusion in der Jugendförderung" durch. Es leitete sich aus der Aufforderung der UN- Behindertenrechtskonvention ab, die Leitidee Inklusion als Ausgangspunkt für Veränderungen in allen Institutionen des Erziehungs- und Bildungssystems umzusetzen, und wendete diese auf die Jugendförderung an.

Das Modellprojekt hatte zum Ziel, Strukturen, Arbeitsweisen und konkrete Praxen der Jugendförderung in Städten und Kreisen in NRW unter der Leitorientierung Inklusion systematisch zu entwickeln. Für den Projektzeitraum wurden von den beiden Landesjugendämtern sechs kommunale Jugendämter ausgewählt (die Städte Bonn, Dortmund, Gütersloh, Köln und Siegen sowie der Oberbergische Kreis), die bereit waren, sich auf diesen Prozess einzulassen. Die Gesamtstruktur des Projekts umfasste dabei für die Modellstandorte die folgenden Elemente:

  1. Entwicklung inklusiver Planungs- und Steuerungsprozesse innerhalb der kommunalen Verwaltungsbereiche
  2. Entwicklung und Durchführung inklusiver Praxisprojekte mit Kindern und Jugendlichen, auch in Kooperation mit freien Trägern
  3. Regelmäßiger Austausch mit den anderen Modellkommunen im Rahmen von insgesamt sieben Projekttreffen
  4. Begleitung durch die Fachberatungen der Landesjugendämter über den gesamten Projektzeitraum
  5. Wissenschaftliche Begleitung durch den Forschungsschwerpunkt Nonformale Bildung der TH Köln

Die Gesamtsteuerung des Projekts erfolgte durch eine Steuergruppe, in der die Fachberatungen der Landesjugendämter und das Team der wissenschaftlichen Begleitung gemeinsam wesentliche Projektelemente inhaltlich aufeinander abstimmten und die strategische Projektentwicklung voran brachten.

Über diese komplexe Struktur sollte von Anfang an sichergestellt werden, dass  das Ergebnis des Modellprojekts nicht nur aus Berichten über einmalig durchgeführte "inklusive" Praxisprojekte bestehen würde,  sondern über die Durchführung von Praxisprojekten Erkenntnisse und Erfahrungen gesammelt werden, die zusammengeführt und übertragen werden können, Anstöße geben für Veränderungen auf struktureller Ebene, Bedarfe aufdecken und Schwierigkeiten beschreiben. Dazu sollten alle Beteiligten - ob Fachkräfte aus der Praxis, Akteure und Akteurinnen aus der kommunalen Steuerung und Verwaltung, Fachberater*innen oder Wissenschaftler*innen - miteinander in einen offenen und kollegialen Dialog gebracht werden.

Dem Projekt lag also die Frage zugrunde, was der aktuelle, in Deutschland geführte Diskurs um Inklusion auf einer diskursiven, politisch-strukturellen und praxisbezogenen Ebene für die kommunale Jugendförderung bedeutet. Welche Bedingungen und Prozesse in der Implementierung des rechtlichen Anspruchs auf Inklusion sind zielführend? Und wie werden Umsetzungsprozesse in kommunalen Strukturen ausgestaltet? Ziel war es, übergreifende Erkenntnisse und Empfehlungen für eine inklusive Entwicklung der Jugendförderung zu generieren.

Die ausgewählten kommunalen Jugendämter entwickelten sowohl Planungs- und Steuerungsprozesse (Planungs- und Steuerungsebene) innerhalb der kommunalen Verwaltungsbereiche, als auch inklusive Praxisprojekte mit Kindern und Jugendlichen in Kooperation mit freien Trägern – und auch in Kooperation mit Trägern der Behindertenhilfe (Umsetzungsebene). Mit der Bezeichnung ‚inklusive Praxisprojekte‘ waren sowohl zeitlich begrenzte Maßnahmen und Projekte (z.B. Ferienangebote, Camps, Projekte der kulturellen Bildung etc.) gemeint, als auch Entwicklungen, die langfristig und umfassender angelegt waren, wie etwa die inklusive Entwicklung eines Jugendzentrums.

Da die Vorgehensweisen an den einzelnen Standorten sowohl hinsichtlich der Projekt- und Kommunikationsstruktur vor Ort als auch hinsichtlich der entwickelten Praxisprojekte höchst unterschiedlich waren, können sie hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Die Erfahrungen an den Standorten, Schlussfolgerungen der Fachberatung und die detaillierten Erkenntnisse der wissenschaftlichen Begleitung sind in der Projektbroschüre "Jugendförderung - Erfolgreich inklusiv" nachzulesen. Einige zentrale Erkenntnisse seien hier kurz dargestellt:

Auf der Konzeptionsebene kann die Kinder- und Jugendförderung die ihr eigenen Strukturen und Handlungsprinzipien, ihr Profil und die vorhandene Expertise nutzen, um inklusive Settings zu gestalten. Auf struktureller Ebene sind sowohl politischer Wille und Rückhalt „von oben“, als auch Motivation und Engagement sowie die Einbeziehung und Beteiligung „von unten“ wichtige Rahmenbedingungen zur Verankerung von Inklusion. Dabei ist ein Steuerungsverständnis von zentraler Bedeutung, das fachliche Entwicklung durch Reflexion und Austausch in einem offenen und konstruktiven Dialog fördert. Dies gilt auch und insbesondere für Netzwerkarbeit und Kooperation – amtsintern mit anderen Fachbereichen, aber auch mit anderen Institutionen oder Initiativen, bspw. der Behindertenhilfe – in denen so die je spezifischen Eigenlogiken und Systematiken berücksichtigt werden können. Ein solches bescheidenes Steuerungsmodell ist auch wesentlich, wenn es um die Kooperation von Strukturen oder Einrichtungen der Jugendförderung und der Behindertenhilfe geht. Die Annäherung beider Systeme ist voraussetzungsvoll, sie benötigt Zeit und Geduld und sie braucht Menschen, die offen aufeinander zu gehen und sich in ihrer jeweiligen Fachlichkeit anerkennen. Jugendförderung, die in dieser als dialogisch beschriebenen Weise Praxis und Strukturen entwickelt, kann sich damit gegen eine Überdehnung von Steuerungs- und Wirksamkeits-Phantasien wehren und ist zugleich in der Lage, den Kindern und Jugendlichen adäquate Angebote zu machen.

Die Planung und Umsetzung inklusiver Angebote ist für Träger ein zeitintensiver und langfristiger Prozess. Die Zugänge zu Angeboten, die Zusammenarbeit mit Eltern, Schulung und Weiterbildung von Fachkräften, der Umgang beispielsweise mit dem Thema Leistung und viele weitere, der Jugendförderung schon immer bekannte Themen werden auf den Prüfstand gestellt und sind ggf. neu auszugestalten – ohne dabei jedoch beteiligten Personen zu überfordern oder die Jugendförderung ihres Profils zu berauben. Kinder- und Jugendförderung ist per se einer hohen Dynamik unterworfen und muss sich in ihren Angeboten und Settings immer flexibel auf die Bedürfnisse von AdressatInnen einstellen. Damit bietet sie – eine angemessene Personalausstattung vorausgesetzt – in besonderem Maße die Möglichkeit, situationsangemessen „Vielfalt“ und „anders sein“ offensiv zum Thema zu machen und zu gestalten.

Eine zentrale These, die sich im Modellprojekt immer wieder bestätigt hat, ist: Inklusion fordert die Jugendförderung heraus – aber Jugendförderung fordert auch den Begriff und die Leitidee Inklusion heraus. Das Verhältnis zwischen „Inklusionsanspruch“ und Jugendförderung ist in dieser Perspektive ein Verhältnis der gegenseitigen Profilschärfung: die Jugendförderung kann im Antworten auf den Inklusionsanspruch ihr Profil schärfen, der Inklusionsdiskurs kann aus der Jugendförderung Impulse für die Verbindung zwischen der Operationalisierung des abstrakten „Prinzips Inklusion“ und der normativ-politisch motivierten Reflexion gewinnen.

Das Modellprojekt wurde durch den Forschungsschwerpunkt Nonformale Bildung der TH Köln wissenschaftlich begleitet. Zentrales Ziel war es dabei, der Praxis externe Beobachtungs- und Reflexions­kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Im Sinne einer Praxis- und Handlungsforschung war neben der Erhebung empirischen Materials die Teilnahme an Praxisdiskursen und Entwicklungsprozessen bei der Implementierung inklusiver Praxen zentraler Bestandteil der wissenschaftlichen Begleitung. Das Vorgehen umfasste daher verschiedene Elemente: Vor-Ort-Besuche an den Standorten, ExpertInnen-Interviews mit Fachkräften aus der Praxis an den Standroten, ExpertInnen-Interviews mit den ProjektkoordinatorInnen an den Standorten, ExpertInnen-Gespräche mit den Fachberatungen, Analyse der Projektanträge und Dokumentationen an den Standorten, Mitgestaltung und Dokumentation der Projekttreffen, Teilnahme an den Steuergruppentreffen und Klausurtagungen.

(Judith Dubiski, 04.07.2017)

Martina Leshwange

LVR Landesjugendamt Rheinland

Projektleitung

Kennedy-Ufer 2, 50663 Köln

Telefon: 0221-8096093

E-Mail: martina.leshwange@lvr.de

 

Judith Dubiski, Prof. Dr. Andrea Platte, Prof. Dr. Andreas Thimmel

TH Köln, Forschungsschwerpunkt Nonformale Bildung

Wissenschaftliche Begleitung

Ubierring 48a, 50678 Köln

Telefon: 0221-82753910

E-Mail: judith.dubiski@th-koeln.de

 

Das Modellprojekt "Inklusion in der Jugendförderung" war einerseits ein „typisches“ Modellprojekt mit einer Struktur von Fachveranstaltungen, Netzwerken, Workshops, transferierbaren Angeboten und Konzepten in der Praxis, die ohne den Projektzusammenhang so nicht erfunden und gelebt worden wären. Andererseits war es KEIN typisches Modellprojekt, da nicht im Vorhinein genau bestimmt wurde, was die unterschiedlichen Partner wie „zu leisten“, „zu entwickeln“ und „zu erreichen“ hatten und welche Themen und Fragen bei den Projekttreffen besprochen werden sollten. Die Ziele und Vorgehensweisen entwickelten sich im Prozess. Die im Projekt von Beginn an postulierte und konsequent praktizierte "Fehlerfreundlichkeit" war dabei eine wichtige Voraussetzung und wurde von allen Beteiligten als besonders förderlich hervorgehoben.
Auf der Umsetzungsebene wurden daher auch nicht in erster Linie wirklich „neue“ Formate und Angebote entwickelt. Es entstanden vielmehr Angebote in einer neuen Qualität und Ausrichtung und es machten sich neue Institutionen, z.B. der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, auf den Weg einer „inklusiven Öffnung“, vor allem auch mit Partnern der Behindertenhilfe. Für diese Entwicklung bedurfte es eines größeren diskursiven Zusammenhangs, der durch die Verbindung zwischen Praxisprojekten und Projektsteuerung vor Ort, den einzelnen Standorten untereinander, der Fachberatung und der wissenschaftlichen Begleitung gegeben war.

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Laufzeit
12.2015
Stand der Informationen
25.04.2023