Praxisbeispiel | Integrationshelfer*innen-Poolprojekt

Integrationshelfer*innen-Poolprojekt

Spiel

Allen Duisburger Schüler*innen soll die Möglichkeit der Teilhabe an Bildung eröffnet werden – unabhängig davon, ob der Besuch einer Regel- oder Förderschule gewählt wurde. Schüler*innen mit seelischer, geistiger oder körperlichen Behinderung, die in der Teilhabe an Bildung eingeschränkt sind, können dabei nach § 35a SGB VIII oder § 53 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII Unterstützung in ihrem Schulalltag durch Integrationshelfer*innen erhalten. Das Jugendamt und das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg sind öffentlicher Träger dieser Form von Eingliederungshilfe. 

Das Jugendamt der Stadt Duisburg erarbeitete in Kooperation mit dem Amt für Soziales und Wohnen und der kommunalen Schulentwicklungsplanung ein Konzept für ein Modell-Projekt. Integrationshelfer*innen eines Anbieters bilden eine feste Teamstruktur („Pool“)  an der jeweiligen Schule. Sie organisieren die Unterstützung flexibel, orientiert an den individuellen Bedarfen der Schüler*innen und können in vielen Fällen mehrere Kinder in einer Klasse oder auch klassenübergreifend gemeinsam begleiten. Im Hinblick auf die in den meisten Fällen angestrebte Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Schüler*innen, lässt sich die Hilfe im Pool flexibel an den Unterstützungsbedarf anpassen und eine mal engere und mal freiere Unterstützung zu.

Das IGH-Poolprojekt startete mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 und ist bei jährlicher Weitergenehmigung für eine Laufzeit von vier Schuljahren angelegt. Neun Duisburger Schulen sind Teil des Projektes und teilen sich auf drei sogenannte Lose auf.

Evaluation:

Im Rahmen der Evaluation wurden verschiedene Methoden genutzt, um die Erfahrungen aller Akteure im IGH-Poolprojekt aufzugreifen.

In den einzelnen Losen des Projektes fanden jeweils Reflexionsgespräche statt. An diesen nahmen die beteiligten Schulen und Anbieter pro Los, sowie Vertreter des Amtes für Soziales und Wohnen, Jugendamt und des Amtes für schulische Bildung teil. Durch die Strukturierung der Gespräche in verschiedene Dimensionen, konnten die unterschiedlichen Ebenen der Auswirkungen der Poollösung beleuchtet werden.

Um die Partizipation aller Akteure im Poolprojekt sicherzustellen, wurde eine Zukunftswerkstatt mit diesen veranstaltet. In diesem Rahmen wurden in den Reflexionsgesprächen identifizierte Entwicklungspunkte aufgegriffen und in Workshops bearbeitet. Die Zielsetzung der Zukunftswerkstatt bestand darin, inhaltliche Empfehlungen für das aktuelle Projekt und eine mögliche Ausweitung zu generieren. 

Zusätzlich zu diesen Veranstaltungen wurden durch die tätigen Anbieter verschiedene Daten erhoben und in Form von Evaluationsberichten zur Verfügung gestellt. Im ersten Jahr des Projektes wurde jeweils zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres Bericht erstattet, im weiteren Verlauf wird ein Bericht pro Jahr zum Ende des Schuljahres erfolgen.

Im Rahmen der Evaluation des Projektes werden folgende positive Effekte benannt:

  • Förderung von Selbstständigkeit der Schüler*innen
  • Reduzierung von Stigmatisierung der Schüler*innen
  • Bedarfsgerechter Stundeneinsatz
  • Weniger Erwachsene in einer Klasse
  • Verlässliche Ansprechpartner
  • Teamleitungen vor Ort
  • Konstante Teamarbeit und Austausch
  • Die Integrationshilfe wird als ein Baustein auf dem weg zur Inklusiven Schule positiv wahrgenommen und wertgeschätzt

Martina Riffel
Jugendamt der Stadt Duisburg
Inklusionskoordinatorin
Adresse:Sonnenwall 73-75, 47051 Duisburg
Telefon:0203-283 8742
Telefax:0203-283 6492
m.riffel@stadt-duisburg.de

Region
Duisburg
Bundesland
Nordrhein-WestfLen
Laufzeit
08.2021
Stand der Informationen
12.04.2023